Gehaltsreports

Faire Arbeitsbedingungen und Vergütungen für Kulturschaffende

Prof. Dr. Oliver Scheytt, Geschäftsführer von KULTUREXPERTEN und KULTURPERSONAL, gehört zu den Gründungsmitgliedern von „art but fair“, einer mittlerweile internationalen Bewegung, die faire Arbeitsbedingungen sowie angemessene Gagen in den Darstellenden Künsten und der Musik zu erreichen sucht.

Die Organisation besteht aus drei untereinander koordinierten, gemeinnützigen Vereinen in Deutschland und in der Schweiz. Die Bewegung ist aus einer vom Musical-Produzenten Johannes Maria Schatz am 19. Februar 2013 gegründeten Kultur-Initiative hervorgegangen. art but fair entwickelte 2014 in einem ersten Schritt die „art but fair-Selbstverpflichtung“, die einen moralischen Kodex für den beruflichen Alltag der künstlerischen Akteure darstellt. Darsteller, Produzenten, Vermittler, Lehrende und Kulturpolitiker können jeweils ihre eigene Selbstverpflichtung unterzeichnen und jährliche Fortschrittsberichte erstellen. Vorbild für die Selbstverpflichtung ist der Global Compact der UNO (Global Compact).

Oliver Scheytt hat als Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft die 2015 von „art but fair“ initiierte und von der Hans Böckler Stiftung geförderte Studie Faire Arbeitsbedingungen in den Darstellenden Künsten und der Musik von Maximilian Norz begleitet: „Untersuchung zu Arbeitsbedingungen, Missständen sowie Vorschlägen, die zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen können“.

Basishonorare

Die Diskussion über die prekären Arbeitsverhältnisse Kunst- und Kulturschaffender wurde durch die 2020 von Gabriele Schulz und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, veröffentlichte Untersuchung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage Kulturschaffender fortgeführt.

Die Kulturministerkonferenz verabschiedete in ihrer 8. Sitzung im Oktober 2022 eine „Matrix zu Basishonoraren“ für Soloselbstständige im Kulturbereich. Diese wurde in Abstimmung mit Fach- und Arbeitgeberverbänden entwickelt und bietet eine Grundlage, um gemeinsam mit den Verbänden und Gewerkschaften Basishonorare auszuhandeln und diese perspektivisch verbindlich für Projektförderungen und weitere Zuwendungen zu erklären.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Umsetzung der Basishonorare in den Ländern. Schließlich habe die öffentliche Hand als stärkster Fördergeber die Möglichkeit, angemessene Vergütungsstandards für selbstständige Künstlerinnen und Künstler beispielhaft zu verankern und so auch für private Förderer wegweisend zu sein und somit auch die Angebotsvielfalt und -qualität durch nicht-öffentliche Kulturträger zu erhalten.

Jedoch bleiben Fragen zur konkreten Einführung und praktischen Umsetzbarkeit offen. Eine Herausforderung besteht darin, unterschiedliche Geschäftsmodelle und Förderpraxen zu berücksichtigen. Obwohl die angemessene Vergütung auch in einigen Koalitionsverträgen der Länder verankert ist und die Länder unterschiedliche Strategien zur Umsetzung der Honorarmindeststandards etablieren, bleibt die Umsetzung auch abhängig von Haushaltsbeschlüssen. Die stetige Weiterentwicklung der Basishonorarmatrix ist daher notwendig, sowohl um den spezifischen Anforderungen der verschiedenen Kultursparten als auch den jeweiligen Landesmitteln gerecht zu werden.

Auch Verdi stellt eine Präsentation zur Verfügung, in der die Berechnung der Basishonorare inklusive spartenspezifischer Beispielrechnungen erklärt ist:

Mindesthonorare bei öffentlicher Kulturförderung

Am 13. Februar 2023 kündigte Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Einführung von Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung an. Die Maßnahme folgt den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerten Vorgaben zur Anpassung der Förderrichtlinien des Bundes. Die Regelung betrifft Förderungen mit einem Bundesanteil über 50 Prozent und wird ab dem 1. Juli 2024 verbindlich. Die Festlegung von Untergrenzen für Basishonorare durch zielt darauf ab, die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Soloselbstständigen im Kultur- und Mediensektor zu ermöglichen.

Die Festlegung der Honoraruntergrenzen richtet sich nach den Empfehlungen der Berufsverbände. Bereits im Dezember 2022 hat Verdi eine Erklärung zur Berechnung der Basishonorare veröffentlicht, einschließlich spartenspezifischer Beispielrechnungen. Im April 2023 verabschiedete der Deutsche Musikrat als maßgeblicher Vertreter der Musikkultur in Deutschland Empfehlungen für öffentliche Förderungen in der Musikbranche. Auch der DMR warnt vor Altersarmut und fügt hinzu, dass Kulturförderung allein keine ausreichende Maßnahme zur sozialen Absicherung von Künstler:innen darstelle. Die Festlegung von Honoraruntergrenzen sollte daher sowohl die Bedeutung von Rücklagen für unvorhergesehene Auftragsrückgänge, Krisenphasen und die Altersvorsorge als auch die erheblichen Investitionen in Qualifikationen und Ausstattung angemessen berücksichtigen. Darüber hinaus ist es entscheidend, die nicht offensichtliche Arbeit angemessen einzubeziehen und finanziell durch die sichtbare Arbeit auszugleichen. Um trotz der enormen Mehraufwände, den Fortbestand der kulturellen Infrastrukturen zu sichern, spricht sich der Musikrat für eine schrittweise Etablierung des von der AG „Faire Vergütung“ berechneten Tagessatzes von 675€ zuzüglich etwaiger Zusatzkosten über einen Zeitraum von drei Jahren aus. Dieser Prozess sollte nicht nur von einem entsprechenden Anstieg der Kulturhaushalte, sondern mitunter auch durch eine laufende Evaluation und Weiterentwicklung unterstützt und begleitet werden.

Gender-Pay Gap in der Kulturbranche

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